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Alle steuerpflichtigen Personen im Kanton Solothurn erhalten Anfang 2025 die Aufforderung, ihre Steuererklärung für das Jahr 2024 einzureichen. Der Versand der Steuerformulare oder der Zugangsdaten für die Online-Einreichung erfolgt üblicherweise im Januar oder Februar 2025. Wer mehr Zeit benötigt, kann eine Fristverlängerung beantragen.
In diesem Beitrag finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Fristen, den Kosten, dem Vorgehen und besonderen Regelungen für sekundär Steuerpflichtige.
Die kantonale Steuerverwaltung Solothurn ist für den gesamten Ablauf rund um die Steuererklärung zuständig – inklusive Fristverlängerungen. Alle Steuerpflichtigen wenden sich direkt an die Steuerverwaltung, unabhängig von der Gemeinde.
Ordentliche Abgabefrist für natürliche Personen:
31. März 2025
Maximale Fristverlängerung:
30. November 2025
Steuerpflichtige können ihre Frist kostenlos oder gegen Gebühr verlängern, abhängig vom gewünschten Endtermin und der Art der Antragstellung. Eine kostenlose Fristverlängerung bis zum 31. Juli 2025 ist ausschliesslich über das Online-Formular der Steuerverwaltung möglich. Wird das Gesuch hingegen schriftlich, telefonisch oder am Schalter gestellt, fällt dafür eine Gebühr von CHF 30.00 an.
Wer seine Steuererklärung erst bis zum 30. November 2025 einreichen kann, zahlt für die Fristverlängerung unabhängig vom gewählten Weg eine Gebühr von CHF 30.00. Schriftliche, telefonische oder persönliche Anträge für diese Verlängerung können zudem höheren Aufwand verursachen, weshalb in diesen Fällen mindestens CHF 30.00 verrechnet werden.
Für Personen, die im Kanton Solothurn lediglich sekundär steuerpflichtig sind, also ihre Hauptsteuerpflicht in einem anderen Kanton haben, gilt der 30. November 2025 grundsätzlich als Abgabetermin. Weitergehende Fristerstreckungen können gewährt werden, wenn diese analog zu den Regelungen des Hauptsteuerkantons beantragt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Steuerverwaltung Solothurn eine Bestätigung des Sitzkantons über die gewährte Fristverlängerung vorgelegt wird.
Wird die Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht und auch keine Verlängerung beantragt, erhalten Sie eine gebührenpflichtige Mahnung. Reagieren Sie auch darauf nicht, erfolgt eine Einschätzung nach Ermessen. Dabei werden keine Abzüge berücksichtigt, was oft zu einer höheren Steuerbelastung führt.
Die Steuererklärung 2024 muss grundsätzlich bis zum 31. März 2025 eingereicht werden. Wer mehr Zeit benötigt, kann die Frist online kostenlos bis zum 31. Juli 2025 verlängern oder gegen eine Gebühr von CHF 30.00 bis zum 30. November 2025. Für sekundär Steuerpflichtige gilt der 30. November 2025 als regulärer Abgabetermin. Weitergehende Fristen sind möglich, wenn der Hauptsteuerkanton diese bestätigt. Wer keine Fristerstreckung beantragt und die Frist verpasst, riskiert Mahngebühren und eine Einschätzung nach Ermessen. Nutzen Sie deshalb den einfachen Online-Dienst der Steuerverwaltung Solothurn, um Zeit, Aufwand und Kosten zu sparen.