Der Jahresbeginn erinnert viele daran, dass die Steuererklärung bald wieder fällig ist. Auch im Kanton Solothurn gelten klare Abgabetermine. Wer die Fristen kennt und frühzeitig aktiv wird, spart sich unnötigen Stress, Mahnungen und zusätzliche Kosten.
Im Folgenden erfahren Sie, bis wann die Steuererklärung im Kanton Solothurn eingereicht werden muss, wie eine Fristverlängerung funktioniert und welche Vorteile die elektronische Einreichung über eTax Solothurn bietet.
Für natürliche Personen mit Wohnsitz im Kanton Solothurn gilt die gesetzliche Abgabefrist bis zum 31. März des Folgejahres.
Bis zu diesem Zeitpunkt muss die vollständige Steuererklärung beim zuständigen Steueramt eingetroffen sein – entweder elektronisch oder in Papierform.
Die Erklärung umfasst Angaben zu Einkommen, Vermögen, Abzügen sowie den persönlichen und familiären Verhältnissen. Eine rechtzeitige Einreichung verhindert Mahnungen und Gebühren, die bei verspäteter Abgabe entstehen können.
Die Online-Lösung eTax Solothurn ermöglicht es, die Steuererklärung effizient und komfortabel digital einzureichen. Nutzer profitieren unter anderem von folgenden Funktionen:
Ausfüllen direkt am Computer oder Tablet
Automatische Übernahme von Vorjahresdaten
Hochladen von Belegen
Sichere elektronische Übermittlung
Das Portal führt Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess und steht rund um die Uhr zur Verfügung.
Nach der elektronischen Übermittlung besteht für kurze Zeit die Möglichkeit, Korrekturen vorzunehmen. Anschliessend gilt die Erklärung verbindlich als eingereicht.
Wer die ordentliche Frist nicht einhalten kann, hat die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. Dies ist auf zwei Wegen möglich:
Online über das elektronische Formular des Kantons
Schriftlich in Form eines formlosen Gesuchs an das zuständige Steueramt
Kostenlos: Verlängerung bis 31. Juli
Gegen Gebühr: Verlängerung bis 30. November
Damit ein Mahnverfahren vermieden wird, sollte der Antrag vor Ablauf der regulären Frist gestellt werden.
Wird die Erklärung nicht fristgerecht eingereicht und liegt keine Fristverlängerung vor, erfolgt in der Regel eine Mahnung. Sie enthält eine kurze Nachfrist sowie den Hinweis auf mögliche Gebühren.
Wird auch danach nicht reagiert, kann das Steueramt eine Ersatzeinschätzung vornehmen. Diese basiert auf geschätzten Werten – häufig zum Nachteil der steuerpflichtigen Person. Eine Einsprache ist möglich, jedoch mit zusätzlichem Aufwand verbunden.
Eine zeitnahe oder digitale Einreichung bietet mehrere Vorteile:
Vermeidung von Mahn- oder Verwaltungsgebühren
Schnellere Bearbeitung durch das Steueramt
Klarheit über die Steuerbelastung
Schnellere Rückerstattungen
Zeitgewinn durch automatische Datenübernahme
Gerade wer mit einer Rückzahlung rechnen darf, profitiert spürbar von einer frühen Abgabe.
Im Kanton Solothurn endet die ordentliche Abgabefrist für Privatpersonen am 31. März. Wer mehr Zeit benötigt, kann die Frist problemlos verlängern – kostenlos bis zum 31. Juli oder gegen Gebühr bis zum 30. November.
Die Nutzung von eTax Solothurn macht das Ausfüllen und Einreichen der Steuererklärung einfacher, schneller und effizienter. Wenn Sie möchten, kann ich den Text weiter anpassen oder auf Ihre Website zuschneiden.